• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) RegistrierungswĂŒnsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestĂ€tigt.. Gruß Markus

Frequenz wird aufgerundet

tiroler16

New member
Hallo Leute!

Ich habe eine Frage an die Profis unter euch 😉

Mein Kollege arbeitet in einer Firma, wo ich mit dem LKW 2 – 3-mal die Woche abladen muss. In seiner Firma wird mit Betriebsfunk gefunkt. Um die Leichtigkeit des laufenden Betriebes zu unterstĂŒtzen, habe ich mir die Funkfrequenz mittels einem SURECOM SF401-PLUS abgelesen. (von seinem Chef geduldet, solange ich nicht funke, sondern nur zuhöre)

Die Frequenz ist 46x.x24. Ich habe 4-mal nachgemessen und es ist immer dasselbe rausgekommen. Jetzt gebe ich die Frequenz in meinen Baofeng uv 5r plus billig Chinaböller ein und der springt immer auf 46x.x25. Ich kann meinen Kollegen gut und ohne viel rauschen hören nur halt etwas leise.

Warum springt die Frequenz immer von 24 auf 25 - Fehler beim FrequenzzÀhler oder im Baofeng oder Meinerseits?

Bei anderen FunkgerÀten bei anderen Firmen im 146.xxx,170.xxx und 450.xxx Bereich ist der FrequenzzÀhler immer genau. (mache das bei mehreren Firmen so)

Könnt Ihr mir da bitte eine kurze ErklÀrung geben, warum das so ist.



P.S.: wie man merkt, habe ich keine Amateurfunklizenz ich Funke mit dem GerĂ€t auch nicht, sondern nutze ihn als „Radio“. Rechtlich weiß ich, dass ich nicht im Legalen Bereich bin 😉
 
Das BetriebsfunkgerÀt liegt etwas unter der Frequenz.statt 465.125 Mhz eben auf 465.124 Mhz(als Beispiel)
Der Surecom SF 401 ist nicht so genau,hat 2,5 ppm....(das Teil besitze ich auch)
Merken tut man das nicht beim Empfang.

Die Baofeng kann nur Raster mit 2,5 Khz oder 5 Khz oder 6,25 Khz und mehr.,logisch das dort die Frequenz immer auf die 5 springt.
Also kannst nicht 465,124 Mhz eingeben sondern nur 465.125 Mhz.(wieder als Beispiel).

Wenn das Signal zu leise ist mal im Menue auf FM Narrow stellen.
Das ist Schmalbandbetrieb,
Dann wird das Signal was lauter....

Walter
 
Man sollte nicht immer mit der "Paragraphenkeule" auf die Leute einschlagen und den Oberlehrer spielen.....
Das ist auch das was viele CB Funker an AFU Leuten kritisieren.
Selber auf Freenet oder PMR mit AFU Equipment unterwegs und die Leute belehren.....

Viele Nutzer sehen ein Baopeng GerÀt als Kinderspielzeugs an.
Werden ja reihenweise auf diversen Verkaufsportalen als PMR GerÀte angeboten und verkloppt....(da sollte man ansetzen mit Kritik)
Ist auch ein billiger Einstieg in die Materie(zb als Handscanner).
NatĂŒrlich ist da auch ein Risiko dabei wenn man die Sendetaste benutzt.

Man kann ein AFU GerĂ€t fĂŒr das CB Band benutzen wenn man innerhalb der Regularien und zugelassenen Frequenzen bleibt.
DafĂŒr ist jeder selbst verantwortlich(sollte mal kontrolliert werden).

Ps.
Wenn ich so sehe wieviel Leute mittlerweile auf PMR und Freenet mit Hochantenne,Leistung und Afu GerÀten unterwegs sind
bezweifele ich ob die BnetzA da irgendweche Interessen verfolgt das zu Àndern.

Das heist jetzt nicht das ich sowas akzeptiere oder gut finde,
jeder muss es selber entscheiden ob Ihm das Wert ist.
Ist zwar nur noch eine OWI,das sowas aber teuer werden kann hab ich an anderer Stelle schon oft geschrieben.
Hier in der Ecke vor 2 Jahren mal Samstagsmorgen bei 4 Leuten gleichzeitig Kontrolle.
4 stellige Summen wurden fÀllig bei 3 Leuten....

Und noch was..
Auch Amateurfunker besitzen "Streuengelchen".
Selber schon genug Messungen vorgenommen um das zu beurteilen.

Wie heist es so schön.
Wer im Glashaus sitzt werfe den ersten Stein...

Walter
 
Bundesnetzagentur zum Thema "CB-Funk mit AmateurfunkgerÀten"


Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass AmateurfunkgerĂ€te grundsĂ€tzlich auch im CB-Funk verwendet werden dĂŒrfen. Voraussetzung ist, dass es sich um im Handel erhĂ€ltliche AmateurfunkgerĂ€te handelt (keine Eigenbauten oder Umbauten), die ordnungsgemĂ€ĂŸ in den Verkehr gebracht wurden und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.


Dies geht aus einer Auskunft hervor, die ein Berliner Funkfreund von der Bundesnetzagentur erhielt. Aufgrund einer Diskussion im Internet-Forum funkbasis.de hatte der Funker bei der Behörde angefragt, inwieweit ein Funkbetrieb mit AmateurfunkgerĂ€ten im CB-Funk zulĂ€ssig sei, sofern die GerĂ€te die fĂŒr den CB-Funk festgelegten technischen Parameter einhalten.


Die Bundesnetzagentur antwortete wie folgt (Zitat):


Sehr geehrter Herr .....,


gemĂ€ĂŸ § 60 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf eine Nutzung zugeteilter Frequenzen, also z.B. im CB-Funk, nur mit Funkanlagen erfolgen, die fĂŒr den Betrieb in Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind. Dies ist als Hinweis auf § 11 Abs. 1 des Gesetzes ĂŒber Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zu verstehen.


In der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen fĂŒr die Benutzung durch die Allgemeinheit fĂŒr den CB-Funk" ist daher der Hinweis enthalten, dass die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass die in § 2 der Allgemeinzuteilung festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die Frequenznutzung mit einem bestimmungsgemĂ€ĂŸen Gebrauch von ordnungsgemĂ€ĂŸ unterhaltenen FunkgerĂ€ten erfolgt,


a) deren KonformitÀt mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 1999/5/EG erklÀrt wurde und mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen sind, oder


b) die nach einer frĂŒheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden und mit entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, oder


c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europÀischen LÀndern zugelassen wurden.


Davon ausgenommen sind lediglich FunkgerĂ€te, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) verwendet werden und die nicht im Handel erhĂ€ltlich sind. Als nicht im Handel erhĂ€ltliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende BausĂ€tze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsĂŒbliche Anlagen, die von Funkamateuren fĂŒr ihre Zwecke umgebaut wurden (§ 1 Abs. 3 FTEG). Derartige FunkgerĂ€te dĂŒrfen jedoch ausschließlich auf Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden (§ 5 Abs. 3 AFuG).


FĂŒr "fertige" AmateurfunkgerĂ€te, die im Handel erhĂ€ltlich sind, wie die klassischen 10/11 m Transceiver, gilt das FTEG uneingeschrĂ€nkt. Diese dĂŒrfen, sofern sie nach dem FTEG ordnungsgemĂ€ĂŸ in Verkehr gebracht wurden und gekennzeichnet sind, unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinzuteilung auch auf CB-Funkfrequenzen senden.
 
Moin!

Auf eine Anfrage bei der BNA bekam ich vor etwa 8 Jahren sinngemÀss folgende Antwort:
Auf CB-Funk dĂŒrfen in DL nur fĂŒr diesen F-Bereich zugelassene GerĂ€te fĂŒr den Funkbetrieb verwendet werden.
Dies gelte fĂŒr alle Anwender, egal ob CB-Funker oder lizensierter Amateurfunker, auch wenn dieser die technischen Parameter fĂŒr CB-Funk einhĂ€lt.

Eventuell wĂŒrde eine erneute Anfrage wieder ein anderes Resultat liefern.

Im Übrigen gibt es in einigen CB-Runden etliche Leute, welche AFU-Trx verwenden und vollmundig ihre 4 Watt an der Antenne besingen ... nach dem zweiten Bier.
Existiert dann nach dem dritten Bier plötzlich Sporadic-E, so werden sie dann richtig "kĂŒhn" ... und so richtig laut und stark.
An meinem 2. qth im MTK kann ich diese Hanseln oft hören.

73 - Bernhard.
 
Ein GlĂŒck das wir nicht im Verkehrsportal sind.
Da gibt es fĂŒr jede Regel eine Ausnahme....

Wer etwas Zeit hat und etwas stöbern möchte kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus...


Walter
 
Nein, sehe ich genauso!

Die Gesetzeslage muss bekannt sein und sollte auch eingehalten werden - Zumindest so gut es eben bei schwammigen Formulierungen geht und Abweichungen in der Praxis dies zulassen.
Generell besitzt jedes Gesetz hat bei Inkrafttreten eine gewisse Grauzone, die durch Urteile und ErgÀnzungen mit kurzer Zeit geschlossen werden könnte. Das Problem der "ahnungslosen und unwilligen Richter" verhindert dies jedoch und schafft andererseits in Prozessen wenig nachvollziehbare Urteile und Frust bei den Beteiligten.
Dies ist jedoch weder Freibrief noch Anstiftung zum Ausloten dieser Randzonen!

Letztlich wĂŒrde es weniger Schwierigkeiten und mehr Spaß am Hobby geben, wenn sich alle Funker vernĂŒnftig und innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. - Auch wenn die Hardware manchmal etwas daneben liegt. ;)
Von weniger Schwierigkeiten profitieren wir alle, ebenso wie einige wenige Unbelehrbare das Funkhobby leider schnell in Verruf bringen können.
 
Sollte nicht abwertend fĂŒr die Richter sein, aber an gewissen Stellen brĂ€uchte es meiner Meinung nach Fachrichter, die zumindest die technischen ZusammenhĂ€nge verstehen.

Die dunklen Themen blende ich hier gerne möglichst aus, das die ein vollkommen anderes Thema/Klientel ist und es dafĂŒr spezielle Foren gibt.

FĂŒr jeden, der beruflich aus der Hochfrequenz kommt und lange in der Systemelektronik tĂ€tig war, ist der Blick auf die Technik sicher etwas anders bzw rationeller. Ich weiß eben dass ein gutes MessgerĂ€t ebenso wenig einen guten Techniker macht, wie umgekehrt 😂

Genauso wie eine AFU-Lizenz kein Nachweis ĂŒber einen jguten Funker gibt. Sondern allenfalls, dass er die groben ZusammenhĂ€nge kennt.
 
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