Was mich noch wundert ist das man bei PMR Geräten die Antenne nicht abnehmen darf
Die feste Antenne bei PMR ist schon seit Jahren nicht mehr in der PMR Vfg. vorgeschrieben. Lediglich die überwiegend angewandten Prüfnormen beinhalten eine fixe Antenne.
Da das Ergebnis der Prüfung aber nicht davon beeinflusst wird, ob die Antenne nun fest ist, oder lösbar, dürfte ein PMR mit lösbarer Antenne zumindest dann
noch zweifelsfrei legal bleiben, wenn die originale Antenne, mit der geprüft wurde, auch verwendet wird. Inwieweit der Betrieb mit einer anderen, als der geprüften Antenne
zulässig ist, wird wohl erst die Zeit (und die Urteile dazu) zeigen. Es gibt sehr viele triftige Angriffspunkte gegen diese EN Prüfnorm. Nur ob dies am Ende von einem Gericht,
das was zu sagen hat (BGH, ggf. auch OLG), auch so gesehen wird.... wer weiß.
Aber so ein Verfahren muß ja auch erstmal jemand in Gang bringen. Es muß sich also jemand finden, der den Betrieb mit einer anderen Antenne für unzulässig hält, und dem
es die Sache wert ist, gegen den Nutzer vorzugehen. Die Bundesnetzagentur wird es vermutlich nicht sein, denn alles was ich von denen bislang dazu gehört habe ist, dass
die kein Problem mit einer abnehmbaren Antenne haben, sofern am Ende die zulässige Strahlerleistung, Nebenwellen u.s.w innerhalb des für PMR legalen Rahmen bleibt.
Also muß man auf einen übereifrigen Beamten warten, der sich nicht um die Ansicht der BNetzA scheert bzw dort nicht nachfragt. Und da Gerichte bekanntlich nicht an die
Rechtsauslegung von Behörden gebunden sind, sondern das geltende Recht selbständig interpretieren dürfen, muß man halt warten was dabei rauskommt.
T