Nein, in der Verfügung 19/2006 ist doch ausdrücklich von "digitale
Kurzstrecken- Funkanwendungen mit Handsprechfunkgeräten" die Rede.
Und die Nicht-Bindung an einen Standard sagt, daß man z.B. P25 oder D-Star oder sonst irgendetwas selbst entwickeltes (digitales) benutzen darf. Deswegen auch die Freiheit, Bandbreiten für einen 12,5 kHz oder 6,25 kHz Kanalabstand benutzen zu dürfen.
Der Inkompatibiltät der Geräte unterschiedlicher Hersteller ist damit keinerlei Grenze gesetzt, deswegen gibt es auch so wenige.
Gruß, Werner.