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Guest
Guten Tag,
weiß zufällig jemand eine zuverlässige Quelle für die rechtliche Situation in Italien zum Thema PMR analog und PMR digital?
Bei PMR analog scheint es so zu sein, dass 446.0 bis 446.1 für Urlauber anmeldefrei nutzbar ist. Wie sieht es aber mit 446.1- 446.2 aus?
Darf man diesen bereich in I anmeldefrei als Urlauber nutzen? Und wenn ja: digital oder analog?
Schöne Grüße
Markus
weiß zufällig jemand eine zuverlässige Quelle für die rechtliche Situation in Italien zum Thema PMR analog und PMR digital?
Bei PMR analog scheint es so zu sein, dass 446.0 bis 446.1 für Urlauber anmeldefrei nutzbar ist. Wie sieht es aber mit 446.1- 446.2 aus?
Darf man diesen bereich in I anmeldefrei als Urlauber nutzen? Und wenn ja: digital oder analog?
Schöne Grüße
Markus