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DK2ER
Guest
Mal eine Frage an die Profis hier im Forum...
Woran erkenne ich , daß ein Funkgerät in DL als Betriebsfunkgerät zugelassen ist ? Einen Aufkleber
vom FTZ gibt es ja nicht mehr... ;-)
Es ist sicher eine EU Konformitätserklärung erforderlich, aber was muss da drin stehen. Welche
Normen müssen erfüllt sein ?
Hintergrund ist, daß ein befreundeter OM behauptet, sein DMR HfG wäre auch für Betriebsfunk zugelassen.
(War glaube ich ein Retevis RT-3) Tatsächlich gibt es auf der Homepage des Herstellers ein entsprechendes Dokument zum download, ich bezweifele aber das alle notwendigen Normen darin enthalten sind...
(Es geht hier nicht um das Thema Frequenzzuteilung, sondern nur um die "Hardware" selbst !)
Ein Anruf bei der BNetzA brachte mich leider auch nicht weiter...
Kennt sich jemand damit aus ?
Danke !
Andy
Woran erkenne ich , daß ein Funkgerät in DL als Betriebsfunkgerät zugelassen ist ? Einen Aufkleber
vom FTZ gibt es ja nicht mehr... ;-)
Es ist sicher eine EU Konformitätserklärung erforderlich, aber was muss da drin stehen. Welche
Normen müssen erfüllt sein ?
Hintergrund ist, daß ein befreundeter OM behauptet, sein DMR HfG wäre auch für Betriebsfunk zugelassen.
(War glaube ich ein Retevis RT-3) Tatsächlich gibt es auf der Homepage des Herstellers ein entsprechendes Dokument zum download, ich bezweifele aber das alle notwendigen Normen darin enthalten sind...
(Es geht hier nicht um das Thema Frequenzzuteilung, sondern nur um die "Hardware" selbst !)
Ein Anruf bei der BNetzA brachte mich leider auch nicht weiter...
Kennt sich jemand damit aus ?
Danke !
Andy