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TT.ransporter
Guest
Vermutlich, ich schreibe das jetzt aber ohne mir die einschlägigen Normen durchgelesen zu haben, kann man die Gehäusesache in den selben Topf werfen wie die Antennengeschichte. Vielleicht mit Ausnahme der Pflicht ein gültiges CE Label äußerlich sichtbar anzubringen
- Es gibt vermulich keine Vorschrift, die vorschreibt, dass nur ein bestimmtes Gehäuse zu verwenden ist. Genauso wie es keine Norm (mehr) gibt, die eine fixierte Antenne vorschreibt.
- Die CE Prüfung bezieht sich auf EN Norm xy, und verweist darauf, dass das Gerät in einem nach der EN Norm genau definierten Zustand begutachtet wurde.
- Jegliche Änderung könnte die Prüfergebnisse verfälschen.
- Ob die EN Norm Gesetzeskraft (hinsichtlich Ihrer Anwendung zur Begründung eine Verstoßes gegen das FTEG als "Strafnebengesetz" hat, was die Voraussetzung für die Strafbarkeit der Handlung wäre, ist mehr als zweifelhaft.) Ohne diese Argumentationskette TKG/FTEG+EN Norm ist keine Strafbarkeit gegeben. Mit Anwendung der EN Norm ist der Grundsatz "nulla poene sine lege" über die Bestimmtheitsnorm verletzt. Soll bedeuten: Wenn eine Tat strafbar sein soll, muß das klar und deutlich in einem Gesetz geregelt sein. Das Gesetz kann auf eine Verordnung verweisen, die auf Durchführungsnormen u.s.w. All das muß für den Bürger nachvollziehbar im BAnz in deutscher Sprache veröffentlicht worden sein. Das fand bei der EN Norm m.W. nicht statt.
Hilft das jetzt weiter? Nein... Weil es noch nie ein Normenkontrollverfahren diesbezüglich gab. Es gab sicherlich Verurteilungen auf unterer Ebene, aber diese Gerichte dürfen keine Normenkontrolle durchführen. Ich bin sicher am Ende würde sich herausstellen dass die EN Norm der Bestimmtheitsregel nicht genügt. Nur brauchste viel Geld um zu einem Gericht durchzudringen, dass ebendieses überprüfen darf.
Mein Rat: Frage solange bei Behörden rum, bis Dir eine davon eine Antwort gibt, mit der Du leben kannst "Darf ich das defekte Plastikgehäuse eines Funkgerätes gegen ein typfremdes, jedoch passendes Gehäuse ersetzen?). Darauf berufst Du Dich dann im Sinne von "Verbotsirrtum" (§17 StGB). Dann bleibt der Normenkontrollweg erspart und Du bist dennoch aus der Geschichte raus.
-> Das war keine Rechtsberatung. Nur ein Tipp.
- Es gibt vermulich keine Vorschrift, die vorschreibt, dass nur ein bestimmtes Gehäuse zu verwenden ist. Genauso wie es keine Norm (mehr) gibt, die eine fixierte Antenne vorschreibt.
- Die CE Prüfung bezieht sich auf EN Norm xy, und verweist darauf, dass das Gerät in einem nach der EN Norm genau definierten Zustand begutachtet wurde.
- Jegliche Änderung könnte die Prüfergebnisse verfälschen.
- Ob die EN Norm Gesetzeskraft (hinsichtlich Ihrer Anwendung zur Begründung eine Verstoßes gegen das FTEG als "Strafnebengesetz" hat, was die Voraussetzung für die Strafbarkeit der Handlung wäre, ist mehr als zweifelhaft.) Ohne diese Argumentationskette TKG/FTEG+EN Norm ist keine Strafbarkeit gegeben. Mit Anwendung der EN Norm ist der Grundsatz "nulla poene sine lege" über die Bestimmtheitsnorm verletzt. Soll bedeuten: Wenn eine Tat strafbar sein soll, muß das klar und deutlich in einem Gesetz geregelt sein. Das Gesetz kann auf eine Verordnung verweisen, die auf Durchführungsnormen u.s.w. All das muß für den Bürger nachvollziehbar im BAnz in deutscher Sprache veröffentlicht worden sein. Das fand bei der EN Norm m.W. nicht statt.
Hilft das jetzt weiter? Nein... Weil es noch nie ein Normenkontrollverfahren diesbezüglich gab. Es gab sicherlich Verurteilungen auf unterer Ebene, aber diese Gerichte dürfen keine Normenkontrolle durchführen. Ich bin sicher am Ende würde sich herausstellen dass die EN Norm der Bestimmtheitsregel nicht genügt. Nur brauchste viel Geld um zu einem Gericht durchzudringen, dass ebendieses überprüfen darf.
Mein Rat: Frage solange bei Behörden rum, bis Dir eine davon eine Antwort gibt, mit der Du leben kannst "Darf ich das defekte Plastikgehäuse eines Funkgerätes gegen ein typfremdes, jedoch passendes Gehäuse ersetzen?). Darauf berufst Du Dich dann im Sinne von "Verbotsirrtum" (§17 StGB). Dann bleibt der Normenkontrollweg erspart und Du bist dennoch aus der Geschichte raus.
-> Das war keine Rechtsberatung. Nur ein Tipp.
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