• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Stehwellenverhältnis Midland GB1 mit Standard-Antenne

Ulrich

New member
Guten Tag zusammen,

hat jemand vielleicht Informationen über das Stehwellenverhältnis des Midland GB1 mit Standard-Antenne❓

Die Antenne ist direkt an das Gerät angeschlossen, ein Stehwellenmessgerät kann ich leider nicht dazwischen schalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau deshalb gibt es nicht allzu viele Angaben dazu. Dasselbe bei meinem Team MiCo oder dem neuen Team Duo Portable 2/70 PMR446-/Freenet-Kombi-Funkgerät

Bei ca. 120.- Euronen werden nicht viele Leute das legale Gerät nur zum testen knacken. Macht ja auch keinen Sinn., Sind ja alle 3 den üblichen HFG's zu 90% überlegen was Empfang als auch Sendereichweite betrifft.
Ich behaupte mal das die Geräte ab Werk einen SWR von 1.1 bis 1,2, max. 1,5 aufweisen.

Hatte schon mit allen 3 Reichweiten getestet, da stach keines besonders hervor.
 
Vielen Dank für die freundliche Antwort (ist ja hier wohl leider nicht selbstverständlich).

Fachmann bin ich nicht, eher ein interessierter Laie. Hoffentlich ist es okay zu fragen, was "HFG" heißt.
Zusammenreimen könnte ich mir "Hochfrequenzgeräte", oder so was❓

Noch eine (hoffentlich nicht zu doofe) Frage:
Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn so ein Antennenkabel mal reißt und man es dann flickt.
Beispielsweise zusammenlöten, mit Schrumpfschlauch isolieren und mit Kabelummantelung abschirmen.
Ist die Betriebserlaubnis dadurch erloschen❓

Beim Einbau in Kraftfahrzeuge kann ja mal schnell so ein Kabel zerfetzt werden.
 
oh sorry mit HFG meinte ich = H and F unk G erät(e).

Alle 3 der oben genannten Mobilgeräte mit der ca. 29cm Antenne schnitten bei unseren Versuchen besser ab als unsere legalen PMR Geräte. Empfangsmässig sogar besser als 3 Amateur HFG's mit verschiedenen Antennen.

Rechtlich ist es wohl so dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn Du da, aus welchem Grund auch immer, plötzlich Stecker / Verbinder zwischen Antenne und Gerät hast.
In der Praxis wird Dir da keiner einen Strick draus drehen solange es das Originalkabel und die Original-Antenne bleibt. Falls Du dann aber ein besseres Kabel und eine leistungsfähigere Antenne verwendest... könnte es teuer werden.

Aber diejenigen die eh schwarz funken wollen, kaufen sich wohl eher direkt die AFU Geräte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle 3 der oben genannten Mobilgeräte mit der ca. 29cm Antenne schnitten bei unseren Versuchen besser ab als unsere legalen PMR Geräte. Empfangsmässig sogar besser als 3 Amateur HFG's mit verschiedenen Antennen.
Sind die 3 oben genannten Mobilgeräte den illegal❓
 
Alle 3 Legal in DE,
Das Team Mobile Duo nur in DE, da auch Freenet.
das GB1 auch in UK und ich glaube in den Niederlanden.
Das Team MiCo ebenfalls in UK, Schweiz, und schätzungsweise ebenfalls in den Niederlanden.
 
Naja Wenn du Zwecks Reparatur oder Einbau einen Koax Stecker/Kupplung ins Kabel zwischen originaler Antenne und Gerät einsetzt ist das zwar nicht erlaubt, weil dann die Antenne abnehmbar ist und die Ausnahmegenehmigung auf dein Gerät nicht mehr zutrifft. Aber dass sollen die dir erst mal nachweisen. Notfalls mach ein Schrumpfschlauch über die Verbindung. Und solange du in den 16 PMR-Kanälen mit 0.5 Watt bleibst wird die meißten das auch nicht interessieren.

Ich sag reparieren bevor du es wegschmeißt. Sonst frag mal bei der Bundes Netz Agentur nach.

Das die mobilen Geräte unter die Ausnahmegenemigung fallen hat mich sowieso etwas verwundert.

Beim Midland GB-1 kann man mit einem Programmierkabel die Frequenzen außerhalb der 16 Kanäle legen und die Leistung auf 5 Watt setzen. Das solltest du auf keinen Fall machen. Und nicht als Fahrer benutzen, ist das gleiche wie Handy am Steuer.

Und das mit dem Stehwellenverhältniss kann man eh nicht wirklich beantworten, weil diese olle Magnetfuß-Antenne sowieso stark abhängig von der Umgebung/Befestigung ist.
 
Auch wenn Du ein Handy in der Handy Halterung im Auto benutzt kann es Ärger geben.
Besser VOX Aktivieren oder ein VoX Mike besorgen(wenn Gerät kein Vox hat).

Walter
 
Auch wenn Du ein Handy in der Handy Halterung im Auto benutzt kann es Ärger geben.
Wenn ich das "elektronische Gerät, welches der Kommunikation dient" weder aufnehme
noch halte und auch nicht zu ihm hinschaue, darf es doch keinen Ärger geben.
Zumindest nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (Absatz 1a, Satz 1).
Besser VOX Aktivieren oder ein VoX Mike besorgen(wenn Gerät kein Vox hat).
Das Midland GB1 ist leider nicht mit der VOX-Funktion ausgestattet.

Die VOX-Funktion gefällt mir auch nicht so gut: Wenn in dem Fahrzeug
Gespräche geführt werden, schaltet sich doch auch der Sender ein, oder❓
 
§23, 2b
Das ist jetzt aber Absatz 1.

Also, auch ein Handy darf man als Fahrer(in) benutzen, wenn man es nicht aufnimmt und auch nicht (fest)hält.
Dahinter steht direkt, unter welchen Bedingungen sogar hinschauen darf:
...zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Dies gilt dann auch für Funkgeräte.
Das mit der Sprachsteuerung und Vorlesefunktion können wir vernachlässigen,
sowas habe ich bei Funkgeräten noch nicht entdeckt.
 
Auf jeden Fall lenkt mich das Bedienen des Radios mehr ab, als das Greifen nach dem Mikrofon und das ohne auch nur eine Sekunde den Blick von der Straße zu nehmen. Ich werde weiterhin so agieren und für den Fall das es Probleme geben sollte, habe ich einen Advokaten und einen Rechtsschutz. Handy bzw. Smartphone ist was ganz anderes und sollte noch härter bestraft werden und vor allem, viel intensiver kontrolliert werden.
 
Hallo, da gebe ich Dir voll und ganz Recht. Die kurze Blickabwendung zu Displays von Radios, Navigationsgeräten
sowie Mobiltelefonen ist viel gefährlicher als das Mikrofon eines Funkgerätes aus der Halterung zu nehmen.

Es gab ja für Funkgeräte eine Ausnahme bis zum 1. Juli 2020:
StVO, § 52 = Übergangs- und Anwendungsbestimmungen; Absatz 4 zu § 23, Absatz 1a:
§ 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.
Also, seit dem 01. Juli 2020 ist nun die Benutzung von Funkgeräten während der Fahrt durch die fahrende Person gefährlich...
Vorher nicht... Hm...

Übrigens: Die Benutzung von BOS-Funkgeräten während der Fahrt durch die fahrende Person ist anscheinend nicht gefährlich.
StVO, § 35 = Sonderrechte; Absatz 9:
Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
 
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