• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
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Stehwellenverhältnis Midland GB1 mit Standard-Antenne

Ulrich

New member
Guten Tag zusammen,

hat jemand vielleicht Informationen über das Stehwellenverhältnis des Midland GB1 mit Standard-Antenne❓

Die Antenne ist direkt an das Gerät angeschlossen, ein Stehwellenmessgerät kann ich leider nicht dazwischen schalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau deshalb gibt es nicht allzu viele Angaben dazu. Dasselbe bei meinem Team MiCo oder dem neuen Team Duo Portable 2/70 PMR446-/Freenet-Kombi-Funkgerät

Bei ca. 120.- Euronen werden nicht viele Leute das legale Gerät nur zum testen knacken. Macht ja auch keinen Sinn., Sind ja alle 3 den üblichen HFG's zu 90% überlegen was Empfang als auch Sendereichweite betrifft.
Ich behaupte mal das die Geräte ab Werk einen SWR von 1.1 bis 1,2, max. 1,5 aufweisen.

Hatte schon mit allen 3 Reichweiten getestet, da stach keines besonders hervor.
 
Vielen Dank für die freundliche Antwort (ist ja hier wohl leider nicht selbstverständlich).

Fachmann bin ich nicht, eher ein interessierter Laie. Hoffentlich ist es okay zu fragen, was "HFG" heißt.
Zusammenreimen könnte ich mir "Hochfrequenzgeräte", oder so was❓

Noch eine (hoffentlich nicht zu doofe) Frage:
Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn so ein Antennenkabel mal reißt und man es dann flickt.
Beispielsweise zusammenlöten, mit Schrumpfschlauch isolieren und mit Kabelummantelung abschirmen.
Ist die Betriebserlaubnis dadurch erloschen❓

Beim Einbau in Kraftfahrzeuge kann ja mal schnell so ein Kabel zerfetzt werden.
 
oh sorry mit HFG meinte ich = H and F unk G erät(e).

Alle 3 der oben genannten Mobilgeräte mit der ca. 29cm Antenne schnitten bei unseren Versuchen besser ab als unsere legalen PMR Geräte. Empfangsmässig sogar besser als 3 Amateur HFG's mit verschiedenen Antennen.

Rechtlich ist es wohl so dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn Du da, aus welchem Grund auch immer, plötzlich Stecker / Verbinder zwischen Antenne und Gerät hast.
In der Praxis wird Dir da keiner einen Strick draus drehen solange es das Originalkabel und die Original-Antenne bleibt. Falls Du dann aber ein besseres Kabel und eine leistungsfähigere Antenne verwendest... könnte es teuer werden.

Aber diejenigen die eh schwarz funken wollen, kaufen sich wohl eher direkt die AFU Geräte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle 3 der oben genannten Mobilgeräte mit der ca. 29cm Antenne schnitten bei unseren Versuchen besser ab als unsere legalen PMR Geräte. Empfangsmässig sogar besser als 3 Amateur HFG's mit verschiedenen Antennen.
Sind die 3 oben genannten Mobilgeräte den illegal❓
 
Alle 3 Legal in DE,
Das Team Mobile Duo nur in DE, da auch Freenet.
das GB1 auch in UK und ich glaube in den Niederlanden.
Das Team MiCo ebenfalls in UK, Schweiz, und schätzungsweise ebenfalls in den Niederlanden.
 
Naja Wenn du Zwecks Reparatur oder Einbau einen Koax Stecker/Kupplung ins Kabel zwischen originaler Antenne und Gerät einsetzt ist das zwar nicht erlaubt, weil dann die Antenne abnehmbar ist und die Ausnahmegenehmigung auf dein Gerät nicht mehr zutrifft. Aber dass sollen die dir erst mal nachweisen. Notfalls mach ein Schrumpfschlauch über die Verbindung. Und solange du in den 16 PMR-Kanälen mit 0.5 Watt bleibst wird die meißten das auch nicht interessieren.

Ich sag reparieren bevor du es wegschmeißt. Sonst frag mal bei der Bundes Netz Agentur nach.

Das die mobilen Geräte unter die Ausnahmegenemigung fallen hat mich sowieso etwas verwundert.

Beim Midland GB-1 kann man mit einem Programmierkabel die Frequenzen außerhalb der 16 Kanäle legen und die Leistung auf 5 Watt setzen. Das solltest du auf keinen Fall machen. Und nicht als Fahrer benutzen, ist das gleiche wie Handy am Steuer.

Und das mit dem Stehwellenverhältniss kann man eh nicht wirklich beantworten, weil diese olle Magnetfuß-Antenne sowieso stark abhängig von der Umgebung/Befestigung ist.
 
Auch wenn Du ein Handy in der Handy Halterung im Auto benutzt kann es Ärger geben.
Besser VOX Aktivieren oder ein VoX Mike besorgen(wenn Gerät kein Vox hat).

Walter
 
Auch wenn Du ein Handy in der Handy Halterung im Auto benutzt kann es Ärger geben.
Wenn ich das "elektronische Gerät, welches der Kommunikation dient" weder aufnehme
noch halte und auch nicht zu ihm hinschaue, darf es doch keinen Ärger geben.
Zumindest nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (Absatz 1a, Satz 1).
Besser VOX Aktivieren oder ein VoX Mike besorgen(wenn Gerät kein Vox hat).
Das Midland GB1 ist leider nicht mit der VOX-Funktion ausgestattet.

Die VOX-Funktion gefällt mir auch nicht so gut: Wenn in dem Fahrzeug
Gespräche geführt werden, schaltet sich doch auch der Sender ein, oder❓
 
§23, 2b
Das ist jetzt aber Absatz 1.

Also, auch ein Handy darf man als Fahrer(in) benutzen, wenn man es nicht aufnimmt und auch nicht (fest)hält.
Dahinter steht direkt, unter welchen Bedingungen sogar hinschauen darf:
...zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Dies gilt dann auch für Funkgeräte.
Das mit der Sprachsteuerung und Vorlesefunktion können wir vernachlässigen,
sowas habe ich bei Funkgeräten noch nicht entdeckt.
 
Auf jeden Fall lenkt mich das Bedienen des Radios mehr ab, als das Greifen nach dem Mikrofon und das ohne auch nur eine Sekunde den Blick von der Straße zu nehmen. Ich werde weiterhin so agieren und für den Fall das es Probleme geben sollte, habe ich einen Advokaten und einen Rechtsschutz. Handy bzw. Smartphone ist was ganz anderes und sollte noch härter bestraft werden und vor allem, viel intensiver kontrolliert werden.
 
Hallo, da gebe ich Dir voll und ganz Recht. Die kurze Blickabwendung zu Displays von Radios, Navigationsgeräten
sowie Mobiltelefonen ist viel gefährlicher als das Mikrofon eines Funkgerätes aus der Halterung zu nehmen.

Es gab ja für Funkgeräte eine Ausnahme bis zum 1. Juli 2020:
StVO, § 52 = Übergangs- und Anwendungsbestimmungen; Absatz 4 zu § 23, Absatz 1a:
§ 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.
Also, seit dem 01. Juli 2020 ist nun die Benutzung von Funkgeräten während der Fahrt durch die fahrende Person gefährlich...
Vorher nicht... Hm...

Übrigens: Die Benutzung von BOS-Funkgeräten während der Fahrt durch die fahrende Person ist anscheinend nicht gefährlich.
StVO, § 35 = Sonderrechte; Absatz 9:
Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
 
Ja genau, so sieht das aus.
Ich nehme ja kein Gerät auf, sondern lediglich einen Taster in einem Kunststoffgehäuse, ohne
irgendwelche Anzeigen oder Lämpchen.
Bei Handmikrofonen von lizenzpflichtigen Geräten, mit ihrem Tastenfeld und eventuellen
Displays sieht es natürlich anders aus, die dürfen nicht benutzt (aufgenommen) werden, was
ich in dem Fall sogar verstehe.
 
Und die ersten Verurteilungen dazu gibt es auch schon.

Die Bordcomputer und die Rückfahrkameras sind denn auch tabu,solange es keine Sprachsteuerung gibt.

Denke gerade an die neuen Autos mit den zig Assistenzsysteme die ab 2024 Pflicht sind.
  • Notbremsassistent.
  • Notfall-Spurhalteassistent.
  • Müdigkeitserkennung.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Rückfahrassistent.
  • Notbremslicht.
  • Unfalldatenspeicher (Blackbox)
Die Allianz hat dazu auch schon ein Merkblatt herausgegeben,
man sollte da nicht während der Fahrt dran rumspielen....

Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist aber zulässig,
solange es mit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen vereinbar ist.

Dies gilt auch für Funkgeräte.

Ulrich
 
Mein Reden. Und wie ich schon erwähnte, findet in meinem Fall absolut keine Blickabwendung statt. Es muss ja auch erstmal so weit kommen, das man deshalb angehalten wird, ich halte das Mic. ja nicht direkt vor das Gesicht, das sind bei mir eher 40cm.
Bis jetzt ist es noch keinem aufgefallen und wird es wahrscheinlich auch nicht.

Walter, mir fallen da gerade Autos ein, wie der Tesla oder ähnliche, mit diesem riesigen Tablet in der Mitte, worüber
man bei einigen Modellen sogar das Radio oder die Lüftung steuert - über ein Menü!

Sowas halte ich schon für kriminell von den Herstellern, das es hochgradig Verkehrsgefährdend ist, muss ich ja nicht noch erwähnen.
 
Walter, mir fallen da gerade Autos ein, wie der Tesla oder ähnliche, mit diesem riesigen Tablet in der Mitte, worüber
man bei einigen Modellen sogar das Radio oder die Lüftung steuert - über ein Menü!

Sowas halte ich schon für kriminell von den Herstellern, das es hochgradig Verkehrsgefährdend ist, muss ich ja nicht noch erwähnen.
Kann das auch nicht verstehen,damit wird auch noch geworben.
Wenn nach Unfällen die ersten Urteile dazu gefällt werden(einige gibt´s ja schon) werden die Hersteller umdenken müssen.
Und die Autobesitzer natürlich auch.

Sonst schaut man dumm rein und es kann sehr teuer werden.
Wie Versicherungen arbeiten dürfte ja mittlerweile bekannt sein;-)

Walter
 
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